Die Baudokumentation und damit auch das Führen von einem Bautagebuch ist für viele die in der Bauleitung oder Bauüberwachung tätig sein eine lästige Pflicht.
Was Sie bei der Erstellung beachten müssen, welche Vorgänge Sie auf der Baustelle dokumentieren sollten und was passiert, wenn das Bautagebuch mal nicht vollständig geführt wurde, erfahren Sie hier.
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Ob ein Bautagebuch geführt werden muss oder nicht, hängt ganz von der Art des Projektes ab. Der private Bauherr muss in der Regel kein Bautagebuch führen, da ihm häufig auch die Kompetenz dazu fehlt.
Wir Profis hingegen sind sogar zur Führung eines Bautagebuchs verpflichtet. Die Dokumentationspflicht für Architekten und Ingenieure ergibt sich aus dem Architekten- bzw. Ingenieurvertrag.
In der HOAI wird unter der Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation sogar diese Dokumentation im Titel genannt. Unter dem Punkt e) wird die „Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)“ sogar als Grundleistung aufgeführt.
In einem Bautagebuch müssen tagesaktuell und fortlaufend die wesentlichen Ereignisse der Baustelle beschrieben werden. Wie die Assoziation TAGEbuch schon sagt, ist das Bautagebuch täglich zu führen. Sollten Sie mehrere Projekte betreuen, sollten Sie zumindest von jedem Baustellenbesuch einen Eintrag im Bautagebuch erstellen.
Dazu gehören insbesondere:
Im Rahmen des Bautagebuchs sind auch die verwendeten Materialien und Großmaschinen auf der Baustelle zu belegen.
Die bis hierhin aufgezählten Punkte können auch über die Bautagesberichte der ausführenden Firmen abgebildet werden. Dazu weiter unten mehr.
1. Auslieferung von Plänen oder Ausführungsunterlagen wie Details etc.
Zur Darstellung eignet sich auch eine Planlieferliste als Teil des Bautagebuchs. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Übergabe mittels eines Übergabeprotokolls festzuhalten. Alternativ kann auch über einen Planserver und entsprechende Information zu einem neuen Planstand gearbeitet werden.
2. Berichte des SiGeKos
3. Fertigstellung einzelner Gewerke
4. Bauabschnitte oder Bauteile
5. Baufortschritt der gesamten Baustelle (inkl. Fotodokumentation)
6. Verwendungsnachweise
Manchmal sind für Materialien oder Bauteile Verwendungsnachweise oder Eigenschaftsnachweise, ein Prüfzeugnis oder eine Zertifizierung hinzuzufügen.
Vor allem, wenn es sich um brandschutzrelevante Einbauten handelt, sind Brandschutznachweise zu erbringen.
Da das Thema Nachhaltigkeit für Bauprodukte immer wichtiger wird, sind auch diese bei Lieferung der Materialien abzufragen und im Bautagebuch zu hinterlegen.
7. Wetter
Ebenfalls im Bautagebuch muss das Wetter erfasst werden.
Dies ist vor allem für den Rohbau relevant. Etwaige Unterbrechungen, die aufgrund des Wetters aufgetreten sind können dokumentiert und im Nachhinein nachvollzogen werden. Tritt während des Bauablaufs beispielsweise Forst auf, ist dies unbedingt zu dokumentieren, da dies Einfluss auf die Trocknungsdauer von beispielweise Beton hat. Auch ein Sturm, der ein Arbeiten unmöglich macht, ist im Bautagebuch festzuhalten.
8. Was noch?
Manchmal müssen ebenfalls die Fachbauleitererklärungen sowie Unbedenklichkeitsnachweise angehängt werden. Diese bestätigen, dass der Einbau von z.B. Brandschutztüren, durch eine fachkundige Person und nach den Vorgaben der Hersteller eingebaut wurden.
Alle Ereignisse, die einen Einfluss auf den Ablauf der Baustelle haben sollten zudem ihrem Platz im Bautagebuch finden. Kommt es also zu Unterbrechungen, Behinderungen, Schäden, Personalwechseln oder Nachunternehmerwechseln, Veränderungen der Planung, Abweichungen von der ausgeschriebenen Leistung ist deren Auswirkung im Bautagebuch festzuhalten. Auch der Erhalt eines Nachtrags ist im Bautagebuch festzuhalten.
Achtung!
Der Vermerk im Bautagebuch zu einem Nachtrag oder beispielsweise einer Behinderung ersetzt natürlich NICHT das eigentlich benötigte Dokument!
Das Bautagebuch enthält, kurz gesagt, alle wichtigen Informationen zur Baustelle.
Je ausführlicher ein Bautagebuch geführt wird, desto mehr Arbeit sparen Sie sich in der Regel am Ende bei der Erstellung der Gesamtdokumentation.
Das Bautagebuch wird in der Regel von der Bau- oder Projektleitung geführt und ist etwas ausführlicher als der Bautagesbericht.
In einem Bautagesbericht wird im Unterschied zum Bautagebuch die Tägliche oder wöchentlich geleistete Arbeit in Stunden der auf der Baustelle arbeitenden Personen beschrieben. Im Grunde genommen sind sich diese beiden Dokumente recht ähnlich, wobei im Bautagebuch noch weiterführende Informationen zum Bauablauf enthalten sind.
Es ist üblich, dass die ausführenden Firmen zusätzlich ihre Dokumentation erstellen oder die benötigten Unterlagen der Bauleitung zur Verfügung stellen.
Die Bau- oder Objektleitung führt dann alle Unterlagen der Baustelle zusammen.
Der Bautagesbericht wird von der ausführenden Firma geführt und ist täglich oder nach einem vordefinierten Zeitraum (üblich ist am Ende einer Woche) abzugeben.
Im Bautagesbericht sollten unbedingt enthalten sein:
Bautagebücher stellen den tatsächlichen Ablauf des Baualltages lückenlos dar. Die Führung des Bautagebuchs ist nervig, aber unbedingt nötig!
Damit Sie hiermit so wenig Arbeit wie möglich haben, empfehlen wir Ihnen einen Vordruck oder eine Software zur Erstellung des Bautagebuchs zu nutzen. Die meisten Vordrucke bieten bereits eine gute Orientierung zum Umfang und den Inhalten.
Wenn Ihr Auftraggeber die öffentliche Hand ist und Sie Hochbaumaßnahmen umsetzen, sind Sie an die Vorgaben der Richtlinie 411 aus dem Vergabe- und Vertragshandbuch gebunden. Eine den Vorgaben entsprechende Vorlage hierzu erhalten Sie aber in der Regel von Ihrem Bauherrn oder seinen Vertreter:innen.
Achten Sie zudem darauf, was zur Dokumentationspflicht in Ihrem Vertrag steht, welchen Pflichten Sie je nach Auftraggeber unterliegen und sprechen Sie mit Ihrem Bauherrn, welche Punkte ihm eventuell zusätzlich für die Erstellung des Bautagebuchs besonders wichtig sind.
Je mehr Sie im Vorhinein abklären und je kontinuierlicher Sie das Bautagebuch führen, desto mehr Ärger ersparen Sie sich im Nachhinein.
Vielen Verträgen von Bauleitungen liegen die VOB / B und weitere zusätzliche Vertragsbedingungen zugrunde. Hier ist sehr häufig das Führen eines Bautagebuchs als Verpflichtung des Auftragnehmers beschrieben.
Außerdem:
Die Dokumentation zählt offiziell als Abschluss des Projektes. Wird ein Bautagebuch nicht entsprechend geführt und fehlt bei der Abgabe der Dokumentation, kann unter Umständen das Honorar gekürzt werden oder die Abnahme verweigert werden.
Der dritte Teil des Crashkurses “HOW-TO-BAU” konzentriert sich auf die Prozesse vom Aushub bis zur Schlüsselübergabe.
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