Die Zukunft des Bauens: Gebäudetyp E?
Mit den Forschungshäusern auf dem B&O Bau ForschungsQuartier in Bad Aibling hat Architekt Florian Nagler im Schulterschluss zwischen Wissenschaft und Bauwirtschaft empirisch gezeigt, dass einfacher Bauen möglich ist. Die Rückkehr zu einem einfacheren Bauen erleichtert nicht nur das Leben von Architekten, Planern, Bauherren und Bauträgern – es könnte dazu führen, dass in Deutschland mehr gebaut wird.
Im aktuellen Artikel wollen wir einmal den Blick auf den aktuellen Stand zum neuen Gebäudetyp E werfen und uns ansehen, welche konkreten Erleichterungen dieser verspricht.
Wann kommt das Gebäudetyp-E-Gesetz?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat auf Initiative von Planern und Architekten einen Gesetzentwurf zur Änderung des BGB erarbeitet. Das „Gebäudetyp E-Gesetz“ soll voraussichtlich noch im Herbst 2024 vom Kabinett beschlossen werden und Anfang 2025 in Kraft treten. Kern des Gesetzes soll es sein, Abweichungen von den „Anerkannten Regeln der Technik“ zu ermöglichen.
Was ist der Gebäudetyp E?
Die Zahl der Normen und Regularien des deutschen Baurechts ist zu einem fast undurchdringbaren und auch für Profis wenig durchschaubaren Korsett geworden. Dieses bietet immer weniger Raum für Kreativität, Abweichung von der Norm, Entwicklungen oder Innovationen.
Der Gebäudetyp E ist daher ein neuer Ansatz, welcher den kostengünstigen Wohnungsbau fördern soll. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sich mit Partnern aus dem ‘Bündnis bezahlbarer Wohnraum’ das Ziel gesetzt, den Wohnungsbau schneller, effizienter und allgemein einfacher zu machen.
Welche Vorteile verspricht der Gebäudetyp E?
Bauen nach dem Gebäudetyp E soll Planung und Bau vereinfachen, indem weniger technische Anforderungen gestellt werden, wenn diese nicht zwingend zur Sicherheit oder zum Komfort beitragen. Das Ausklammern kostentreibender Standards kann somit auf simple Art und Weise Geld sparen. Hier spielen insbesondere die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (aRdT) eine Rolle.
Nach europäischer Norm sind die aRdT eine „technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.“ Bautechnische Normen, die nur dem Komfort dienen, müssen in Zukunft und im Sinne des Gebäudetyp E nicht zwingend umgesetzt werden. Qualität und Sicherheit der Gebäude wird dabei nicht beeinträchtigt. Wichtig ist eine vertragliche Abstimmung im Vorfeld zwischen dem planenden Unternehmen und Bauherrin oder Bauherr.
Wie kann man jetzt wirklich einfacher Bauen?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat extra dafür eine ‘Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E’ erarbeitet, die Anwender beim einfachen Bauen unterstützen soll. In der Leitlinie ist das rechtssichere Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik beschrieben. Bauherren sollen so selber eine informierte Entscheidung treffen, ob die Kosteneinsparungen bei Abweichungen für sie attraktiv sind.
Gibt es Anwendungsbeispiele?
Das BMWSB hat drei Beispiele veröffentlicht, die im Gebäudetyp E eine Anwendung finden könnten.
Im Fall 1 könnte eine Stahlbetondecke im Neubau statt 18 Zentimeter nur 14 Zentimeter Deckenstärke aufweisen. 18 Zentimeter sind der Normwert für eine Stahlbetondecke im Neubau. Dies wird aber vor allem aufgrund des Trittschallschutzes, also aus einem Komfortverlangen heraus, umgesetzt. Der Mindesttrittschallschutz ist auch bei 14 Zentimeter Deckenstärke gegeben, durch die Materialersparnis sinken die Kosten dagegen massiv.
Im Fall 2 wird eine Holzbalkendecke im Neubau nicht mit Estrichbelag eingezogen. Hier kann es Einschnitte in Komfort und Qualität geben, wenn beispielsweise Trittgeräusche durch die Decke hörbar sind. Je nach Nutzung der anliegenden Räume muss die einfachere Deckenausführung aber keinen konkreten Nachteil mit sich bringen.
Für den Fall 3 wird die Anzahl der in einer Dreizimmerwohnung vorgesehenen Steckdosen reduziert. Ganze 47 Steckdosen sind normalerweise vorgesehen, sorgfältigere Planung und eine Bedarfsabfrage kann diese Zahl aber reduzieren. Auch hier muss eine geringere Steckdosenanzahl nicht unbedingt zulasten der späteren Bewohner gehen.
Ist der Gebäudetyp E schon gesetzlich verankert?
Aktuell plant das BMWSB eine Änderung des BGB. Ziel ist es, dass fachkundige Vertragspartner auch ohne Aufklärung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Aktuell geht das Ministerium davon aus, dass das Gesetz Anfang 2025 in Kraft tritt. Vertreter aus der Wohnungswirtschaft begrüßen den Gesetzentwurf.
Für Sie führen einige Normen lediglich zu einer Preissteigerung beim Wohnraum. Gunther Adler, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), drängte auf die Herstellung der Rechtssicherheit: „Im nächsten Schritt kommt es jetzt entscheidend auf die Konkretisierung sowohl der zivilrechtlichen Regelungen – der Haftung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) – als auch der baurechtlichen Vorgaben an, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.“
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